Die auf unserer Website bereitgestellten Informationen wecken die Begehrlichkeit Anderer.
So sehr, dass diese Anderen Teile unserer Site raubkopieren.
Juristisch nennt man das "Leistungslose Übernahme".
Leistungslose Übernahme ist strafbar und Fälle wie diese sind
problemlos klagbar.
Im folgenden zeigen wir Ihnen Beispiele.
Die Täter wurden von uns selbstverständlich abgemahnt.
Der Fall Ulrich K. aus Essen
Ulrich K. wirbt für Internet-Provider, Reisen und einen
Anzeigenmarkt.
Dazu betreibt Ulrich K. eine eigene Website.
Die sah am 18.07.2003 so aus:
Ulrich K. kennt das Urheberrecht.
Denn er schreibt darüber unter dem Punkt
"Haftungsausschluß".
Innerhalb von 24 Stunden hatten wir unsere Interessen durchgesetzt...
Der Fall Bernhard F. aus Österreich
Bernhard F. ist Händler.
Bernhard F. ist auch Computer-Händler.
Er betreibt die Website
http://members.tirol.com/computer.falch/seiten/start.htm
Auf seiner Website schreibt Bernhard F.:
gesichertes
Beweisstück von http://members.aon.at/funmedia/html/luegen.htm
Man fühlte sich fast wie beim MLM-Beobachter.de zu Hause:
Bernhard F. warb u. a. mit Artikeln von Dr. Stephen Barrett, Robert L. Fitzpatrick
sowie Dean und Laura Van Druff, für die er weder eine Erlaubnis zur Übersetzung
noch zur Veröffentlichung hat.
Bernhard F. hatte sogar den Link auf unser Impressum mit übernommen. Und
den
Link zur Index-Seite des Geldspiele-Beobachters
von Wolfram Gagern.
Wir wurden aktiv. Innerhalb weniger Stunden war Bernhard F.'s Website
vom Netz...
Inzwischen ist die Site wieder aktiv. Sie wurde geändert.
Aber sie bewirbt
inhaltlich noch das gleiche Thema. Für nur noch 10 Euro.
Bestellnummer 101.
Wir werden regelmäßig prüfen, ob Teile unserer
Veröffentlichungen benutzt werden.
Dem Leser empfehlen wir:
Sparen Sie sich die 10 Euro!
Umfassende Informationen
erhalten Sie hier bei uns an der Quelle zeitnah - und vor allem gratis.